ÜBERLEGUNGEN ZUR FORDERUNGSBEWERTUNG

Bei den Fremdwährungsforderungen gibt es neben dem Einbringungsrisiko noch das Wechselkursrisiko und ein Länderrisiko.

 

Fremdwährungsforderungen sind grundsätzlich mit dem höherenDevisenbriefkurs am Bilanzstichtag zu bewerten und unverzinsliche Forderungen von mehr als einem Jahr sind abzusinsen.

 

Berücksichtigung des Zinsverlustes: Bei kurzfristigen Forderungen, wird in der Regel für ein Überschreitung des Zahlungszieles kein Zinsanteil im Kaufpreis kalkuliert.

 

Wenn das Zahlungsziel überschritten wird und die Forderung ein langeszahlungszeil hat, wird für die verspätete Zahlung in den Kaufpreis ein Zinsanteil einkalkuliert.

 

Bei der Abzinsung der Forderung fällt dann der Zinsanteil aus der Forderung heraus.

 

Der Barwert erhöht sich aber jährlich, sodass anteilsmäßig die Zinsen realisiert werden.

 

Die zweifelhaften Forderungen wertberichtigt werden. Wertaufholung (auch im einem späteren Geschäftsjahr) geht nicht für Firmenwert.