PRINZIPIEN

1. Bilanzidentität (Bilanzgleichheit)
-> Schlussbilanz Vorjahr = Eröffnungsbilanz neues Jahr

2. Unternehmensführung (going-concern-Prinzip)
-> Bewertung immer unter der Maßgabe, dass das Unternehmen fortgeführt wird

3. Einzelbewertung
-> alle Vermögensgegenstände/ Schulden sind einzeln zu bewerten

4. Stichtagsbezogenheit (Stichtagsprinzip)
-> Bewertung nach den Verhältnissen am Abschlussstichtag, alle objektiv bestandenen Sachverhalte sind zu berücksichtigen

5. Vorsicht
-> vorhersehbare Risiken/ Verluste müssen vorsichtig bewertet werden

6. Periodenabgrenzung
-> Aufwendungen/ Erträge periodenbezogen erfassen

7. Bewertungsstetigkeit
-> Bewertungs- und Abschreibungsmethoden müssen beibehalten werden