BEWERTUNGSVEREINFACHUNGSVERFAHREN

Gegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh, Hilfes und Betriebsstoffe können, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert nicht wesentlich ist, mit einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, sofern ihr Bestand voraussichtlich in seine Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt.

 

Jedoch ist mindestens alle fünf Jahre eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Ergibt sich dabei eine wesentliche Änderung des mengenmäßigen Bestandes, so ist insoweit der Wert anzupassen.

 

Gleichartige Gegensände des Finanzanlage und des Vorratsvermögens, Wertpapiere (Wertrechte) sowie andere gleichartige oder ännähernd gleichwertigebewegliche Vermögensgegenstände können jeweils zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnitsswert angesetzt werden.

 

Der Festwertansatz bringt eine Bewertungsvereinfachung.  Über die Gedankenkette "Einzelbewertung und Gruppenbewertung" kommen wir zum Festwert. Beim Sachanlagevermögen wird auf diese Weise die Bewertung vereinfacht. Für Roh, Hilfs und Betriebsstoffe erspart man sich wenigstens für vier Jahre die Inventur. Im Verhältns zum Gesamtvermögen darf der Ansatz nicht wesentlich sein. Die rechnerische Obergrenze beträgt dann 10% der Bilanzsumme.