STEUERFREIE BEZÜGE

Zu den steuerfreien Bezügen zählen:

 

Steuerfreie-Bezuege

 

  • Schmutz, Erschwernis (hardship), und Gefahrenzulagen (allowances) sowie Zuschläge für Sonntags, Feiertags und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind bis zu einem Betrag von 360,-- monatlich steuerfrei.
  • Ebenso sind Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch 86 Euro monatlich, steuerfrei.
  • Geldwerte Vorteile aus der Benützung von den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellten Erholungseinrichtungen.
  • Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers, soweit zumindest bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern diese Zuwendungen erhalten und auf den einzelnen Arbeitnehmer höchstens 300,-- entfallen.
  • Der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitnehmers bis zu einem Betraag von 1.460,-- jährlich, soweit dieser Vorteil zumindest bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern zukommt und die Wertpapiere bei einer Bank hinterlegt werden.
  • der Vorteil aus der Ausübung von nicht übertragbaren Optionen auf den verbilligten Erwerb von Kapitalanteilen am Unternehmen des Arbeitgebers, wenn der Vorteil zumindest bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt wird, ein bestimmter Zeitraum zur Optionsausübung vorgegeben wird. Der Vorteil ist nur insoweit steuerbegünstigt, als der Wert der Beteiligung im Zeitpunkt der Einräumung der Option den Betrag von 36.400,-- nicht übersteigt: begünstigt ist der Vorteil nur maximal in Höhe der Differenz zwischen Wert der Beteiligung bei Einräumung der Option und Ausübung der Option in Höhe von 10 % für jedes abgelaufene Jahr ab Optionseinräumung, maximal 50%.
  1. exerciseable benefits in the form of non-transferable options upon the discounted acquisition of shares of the company and made available by the employer to the advantage of at least some groups of workers is granted having a certain time period specified for which the options are exerciseable. The advantage is tax deductible to the extent that the value of the investment at the time of exercising the option, does not exceed 36,400: The advantage is taxable only insofar the amount of the difference between the value of the interest in exercising the option and the option is exercised in the amount of 10% for every year expired from option grants under, at a maximum of 50%.
  • Freie bzw. verbilligte Mahlzeiten, der Haustrunk, verbilligte Beförderung der Arbeitnehmer.