GuV PERSONNENGESELLSCHAFT

Eine Personengesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschafterinnen/Gesellschaftern, die sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen und dafür einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Dabei besteht die Wahlmöglichkeit eine "Kommanditgesellschaft" (KG), eine "Offene Gesellschaft" (OG), eine "GmbH & Co KG" oder eine "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GesBR) zu gründen. Diese entstehen, mit Ausnahme der GesBR, in weiterer Folge erst mit der Eintragung in das Firmenbuch.

Nähere Informationen zu Personengesellschaften finden sich auf USP.gv.at

 

 

ans Finanzamt zu übermitteln:

 

Umsatzsteuererklärung

Einkommensteuererklärung

Körperschaftsteuererklärung

Erklärung zur Feststellung der Einkünfte von Personengesellschaften/-gemeinschaften