VERURSACHUNGSPRINZIP

(Periodeneinzelkosten)  Das Verursachungsprinzip besagt, dass einer Kostenträgereinheit nur diejenigen Produktionsfaktoren zugerechnet werden können, die bei der Entstehung dieser Mengeneinheit zusätzlich eingesetzt werden. Die auf die Kostenträgereinheit zurechenbaren Kosten sind somit deren Grenzkosten. Nach dem Verursachungsprinzip können die Einzelkosten sowie die beschäftigungsvariablen Gemeinkosten auf die Kostenträger zugerechnet werden. Eine Zurechnung der beschäftigungsfixen Kosten ist hingegen nicht möglich. Das Verursachungsprinzip findet Anwendung in Systemen der Grenzplankostenrechnung.