Handling of Bad Debts

Für die Bewertung von Fordreungen finden wir im UGB das strenge Niederwertsprinzip.

 

Uneinbringliche Forderungen sind auszubuchen, währen zweifelhafte Forderung ist mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt werden müssen.  Eine Forderung ist dann uneinbringlich = aus tätsachlichen / rechtlichen Gründen nicht durchsetzbar ist.

 

Zweifelhaft Forderung = es gibt konkrete Anhaltspunkte / der Schuldner nur beschränkt zahlungsfähig ist.

 

Eine langfristige Forderung wird mit ihrem Barwert angesetzt. (einem Fiktiven Barverkaufpreis)