INTERNE FINANZIERUNG

Bei der Selbstfinanzierung entsteht ein Finanzierungseffekt, indem Gewinne des Unternehmens nicht ausgeschüttet, sondern einbehalten werden. Diese kann auf drei Wegen geschehen:


  • Offene Selbstfinanzierung: Der Gewinn wird offen ausgewiesen, verbleibt aber vollständig oder teilweise im Unternehmen. Bei Personengesellschaften geschieht diese, inidem die Anteilseigner auf eine Entnahme verzichten. Bei Kapitalgesellschaften kann eine Selbstfinanzierung entweder durch die Bildung von offenen Rücklagen (d.h. von so genannten Gewinnrücklagen, die als Bestandteil des Eigenkapital offen in der Bilanz ausgewiesen werden) oder durch einen Gewinnvortrag in das folgende Geschäftsjahr erfolgen.
  • Stille Selbstfinanzierung: Der ausgewiesene Gewinn ist durch die Bildung von stillen Rücklagen gemindert. Steille Rücklagen werden teilweise bewusst durch die Unterbewertung von Vermägensgegenständen oder die Überbewertung von Schulden, teilweise aber auch unbewusst (Schätzfehler, Preisschwankungen) gebildet.
  • Temporäre Selbstfinanzierung: In dem Zeitraum zwischen Gewinnentstehung und Gewinnausschüttung steht der Gewinn dem Unternehmen noch zur Verfügung und kann im Rahmen der Seblastfinanzierung genutzt werden. Der Finanzierungseffekt lässt sich durch geschickte Wahl des Bilanzstichtages, des Bilanzvorlagetermins oder der Terminierung der Hauptversammlung vergrößern.